Grundstückseigentümer, die Ihrer Schneeräum- und Streupflicht nicht nachkommen, haften für die Verletzungsfolgen, wenn Passanten bei Eis- oder Schneeglätte stürzen. Wie streng diese Haftung ist, zeigt ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH). Welche Pflichten gibt es?
Zeitsparende Helfer sorgen für mehr Freizeit: Ein- und zweistufige Schneefräsen von AL-KO
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