AL-KO Schneefräsen: Winterdienst - Welche Pflichten haben Haus- und Grundbesitzer?
Ein Tief aus dem Mittelmeeraum hat sie uns gebracht: Eine Schneepracht bis tiefe Lagen in West Österreich! Schnee, wohin man sieht! Wir haben Ihnen bereits hier zusammengefasst, was Sie bei Schnee im Garten zu beachten haben und wann er nützlich oder schädlich ist. Da der Winter momentan zeigt, was er kann, widmen wir uns dem Thema Schneeräumen. Für viele unter Ihnen ein lästiges Thema: Schneeräumen am Morgen bzw. nach der Arbeit! Das muss nicht sein, dank praktischen Helfern wie den AL-KO Schneefräsen! Wir haben für Sie recherchiert, welche Schneefräse wann passend ist:
Schneeräumpflicht: Schneeräumen vor Haus und Hof
Grundstückseigentümer oder die öffentliche Hand haben eine gesetzlich verankerte Räum- und Streupflicht. Wer diese nicht beachtet und dadurch vorsätzlich Unfälle in Kauf nimmt, kann unter Umständen dafür haftbar gemacht werden. Die Räumpflicht in Österreich ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Meist beginnt sie werktags um 6:00 Uhr und endet um 22:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen werden Grundstückseigentümer erst gegen 9:00 Uhr an Schaufeln oder eben Schneefräse gerufen.
Schneeräumpflicht - Welche Pflichten gibt es?
Grundstückseigentümer, die Ihrer Schneeräum- und Streupflicht nicht nachkommen, haften für die Verletzungsfolgen, wenn Passanten bei Eis- oder Schneeglätte stürzen.
Welche Pflichten gibt es?
Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten (ausgenommen die Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften) treffen die folgenden Pflichten nach § 93 StVO:
- Gehsteige und Gehwege (inkl. darauf befindliche Stiegenanlagen) innerhalb einer Entfernung von drei Metern von der Liegenschaft sind entlang der Liegenschaft von Schnee und Verunreinigungen zu säubern und bei Schnee und Glatteis zu bestreuen.
- Diese Pflicht gilt jeden Tag in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr.
- Für den Fall, dass es keinen Gehsteig bzw. Gehweg gibt, so muss der Straßenrand in einer Breite von einem Meter von der Grundstücksgrenze weg gesäubert bzw. bestreut werden. Auch in diesem Fall gilt diese Pflicht jeden Tag in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr.
- Bei Liegenschaften in einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige muss ein ein Meter breiter Streifen entlang der Häuserfront gesäubert bzw. bestreut werden. Auch in diesem Fall gilt diese Pflicht jeden Tag in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr.
- Diese Räum- und Streupflicht besteht grundsätzlich während des gesamten Zeitraums.
- Ohne zeitliche Einschränkung müssen Schneewächten oder Eisbildungen von den Dächern der ihrer an der Straße gelegenen Gebäuden entfernt werden.
Wie streng ist diese Haftung?
Wie streng diese Haftung ist, zeigt ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH). TECHNIK-Depot.at rät Ihnen daher als Haus- oder Grundstücksbesitzer für den entsprechenden Winterdienst vorzusorgen.
Klage einer Zeitungszustellerin
Eine Zeitungszustellerin war der der Zustellung einer Tageszeitung auf einer vereisten, leicht abschüssigen Hauszufahrt gestürzt und hatte sich mehrere Knochenbrüche zugezogen. Der Hauszugang war zum Unfallzeitpunkt weder geräumt noch gestreut.
Die Zeitungsausträgerin klagte die Hausbesitzerin auf 15.700 Euro Schmerzensgeld. 5.400 Euro Verdienstentgang und 2.400 Euro Pflegeaufwand sowie auf Haftung der Beklagten für sonstige zukünftige Folgen und Schäden aus dem Unfall.
Die Hausbesitzerin argumentierte vor Gericht, es sei unzumutbar, schon vor 6 Uhr früh aufzustehen sowie aufgrund der großen Schneemassen den Hauszugang zu räumen und zu streuen.
Vor dem OGH erhielt die Zeitungszustellerin nun recht
Die Höchstrichter stellten fest, dass der Abonnent einer Tageszeitung dem Zeitungszusteller einen gefahrlosen Zugang zu seiner privaten Hauseinfahrt ermöglichen muss. Wem Schneeräumung in den frühen Morgenstunden zu beschwerlich ist, der muss dafür Sorge tragen, dass ein Briefkasten oder eine Zeitungsrolle am Zaun zu Verfügung steht oder einen professionellen Dienstleister für die Tätigkeit beauftragen.
Wie das Beispiel zeigt, drohen Haus- und Grundbesitzern im Schadensfall erhebliche Schadensforderungen - erst recht wenn es zu einem Unfall mit dauernder körperlicher Beeinträchtigung kommt.
Zeitsparende Helfer sorgen für mehr Freizeit: Ein- und zweistufige Schneefräsen
Vorbei die Zeit, in der Hauseinfahrt und Gehweg per Hand vom Schnee befreit werden mussten. Zeitsparende Helfer für schnell sowie gründlich geräumte Einfahrten und Gehwege lassen Sie den Winter wieder rasch genießen: Schneefräsen, z.B. von AL-KO Schneefräsen. Doch wo liegen die Unterschiede bei den verschiedenen Schneefräsen-Modellen?
Einstufige Schneefräsen:
Bei einer einstufigen Schneefräse, wie der AL-KO SnowLine 55 E oder dem Preis-Leistungssieger, der Schneefräse AL-KO SnowLine 46 E, wird der Schnee in einem Schritt von der Schnecke aufgenommen und direkt über den Auswurfkanal geschleudert. Diese Geräte sind dadurch kleiner, handlicher und haben ein geringeres Gewicht als die zweistufigen Fräsen. Dadurch ist die Konstruktion weniger aufwendig und kostengünstiger. Neben der Schneebeförderung sorgt die Einzugsschnecke für den Antrieb der Schneefräse. Aufgrund dieser Eigenschaften ist eine einstufige Schneefräse ideal für Einsätze auf Gehwegen, kleinen Hofeinfahrten und Parkplätzen.
Die einstufige AL-KO Schneefräse SnowLine 55 E beispielsweise ist die Alternative zu großen, schweren Schneefräsen. Kompakt und wendig überzeugt sie mit kraftvollen Benzin-Motor. Sie eignet sich ideal für
kleinere Flächen. Die elastischen Gummischaufeln hinterlassen keine Restschneedecke und beseitigen mühelos selbst schweren Schnee. Damit der Schnee da landet, wo er Platz hat, kann die Auswurfrichtung bequem per Handkurbel bis zu 190 Grad eingestellt werden. Durch einen Handgriff am Auswurfkanal können Sie die Auswurfhöhe bequem selbst bestimmen. An kalten Wintertagen ist die Schneefräse AL-KO SnowLine 55 E mit dem Elektrostart (230 V) blitzschnell einsatzbereit. Nach getaner Arbeit kann sie senkrecht und somit platzsparend aufbewahrt werden. Gut zu wissen: Unsere AL-KO Schneefräse SnowLine 55 E wurde u.a. im Magazin „Heimwerker Praxis" Ausgabe 1/2015 getestet und bekam der Kategorie Preis-/Leistung die Auszeichnung: gut - sehr gut!
Zweistufige Schneefräsen:
Zweistufige Schneefräsen, wie die Schneefräse AL-KO SnowLine 700 E, arbeiten in zwei Arbeitsgängen: Zuerst wird der Schnee über die Frässchnecke aufgenommen. Im zweiten Schritt wird dieser über eine weitere Schnecke durch den Auswurfkanal zur Seite geworfen. Diese Methode ist leistungsstärker und daher für größere Mengen bzw. eisigen Schnee geeignet. Die höhere Einzugshöhe und Arbeitsbreite sorgen für effektives Räumen von großen Flächen. Zweistufige Schneefräsen sind überwiegend mit einem Benzinmotor ausgestattet. Viele Benzinmotoren haben einen Elektrostart. Damit lässt sich der Motor einfach starten.
Wartung und Pflege:
Motoren, v.a. benzinbetriebene, müssen gewartet werden. Das gilt auch für Schneefräsen. Bevor die Schneefräse eingelagert wird, sollte das Benzin abgelassen und der Vergaser leergefahren werden. Benzin kann bei Stillstand über einen längeren Zeitraum (>3 Monate) harzig werden. Zudem sollten einmal pro Jahr Öl- und Luftfilter ausgetauscht werden, am besten sobald der Winter vorüber ist.
Da das noch etwas dauern kann und wir mit Schneefall weiterhin rechnen, finden Sie hier die passende Schneefräse.
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