10 goldene Regeln der Dübeltechnik
1. Bezeichnung und Auswahl der Dübel
Die Bezeichnung der Dübel muss mit der Angabe der Zulassung übereinstimmen. Im Zweifelsfall klären, ob die vorliegenden Lasten ruhend oder nichtruhend sind und ob Brandschutzanforderungen bestehen. Befestigungsmittel müssen so gewählt werden, dass sie die Anforderungen erfüllen. Sie müssen gebrauchstauglich und dauerhaft sein, sowie eine ausreichende Tragkraft besitzen.
2. Untergründe
Baustoffe können massiv, porös, sehr hart, sehr weich, gealtert oder neu sein. Das heißt sie besitzen stark unterschiedliche Rohdichten und Festigkeiten. Nur für den jeweiligen Untergrund zugelassene Dübel verwenden.
Beton:
In der Regel von gerissenem Beton ausgehen (Zugzone).
Mauerwerk:
Jeder Dübel kann nur die Lasten abtragen, die auch der Untergrund zu tragen in der Lage ist.
3. Bohr- und Setzwerkzeuge
Ein Dübel kann nur dann seine Befestigungsaufgabe erfüllten und richtig funktionieren, wenn er fachgerecht montiert ist. Die Bohrer und Setzwerkzeuge sind gemäss Zulassung und den Herstellerangaben zu verwenden. Kein Austausch einzelner Teile. Bohrer mit passendem Bohrdurchmesser und PGM Prüfmarke verwenden zB Diager Booster von 5mm bis 14mm, Diager Ultimax ab 14mm bis 52mm.
Hier erfahren Sie mehr über die Vorteile der verschiedenen Betonbohrer...
4. Bohren und Bohrlochreinigung
Beim Bohren ist die Bohrlochtiefe bzw. die Setztiefe der Dübel zu beachten. Die Bohrlochreinigung ist entsprechend der Montageanleitung oder der Zulassung auszuführen. Es wird zwischen automatischer, Standard- und Premium-Reinigung unterschieden.
5. Einbau der Dübel
Der Einbau der Dübel ist entsprechend der Montageanleitung vorzunehmen. Die Montageanleitungen befinden sich in der jeweiligen Zulassung und auf oder in der Verpackung. Kein Austausch einzelner Dübelteile.
6. Setztiefe prüfen und beachten
Die erforderliche Setztiefe ist gemäss der Markierung auf dem Dübel und gemäss der Zulassung einzuhalten. Je nach Dübelsystem sind auch mehrere bzw. flexible Setztiefen nach Zulassung möglich.
7. Fehlbohrungen
Fehlbohrungen sind Bohrungen, die an der falschen Stelle gesetzt wurden, wegen Armierungstreffern nicht die erforderliche Tiefe erreichen, Bewehrungsstäbe berühren, sodass der Dübel nicht mehr ordnungsgemäß montiert werden kann. In Fehlbohrungen darf nicht verankert werden.
Fehlbohrungen sind mit schwindarmen, hochfesten Mörteln zu verschliessen (z.B. Mungo MIT-SE). Das neue Bohrloch ist mit ausreichendem Abstand, in der Regel dem dreifachen Bohrdurchmesser, zu erstellen. Dabei sind die Angaben der Zulassung zu beachten. Dübel nicht in Fugen setzen – Ausnahme Mungo MIT-SE in Mauerwerk.
8. Achs- und Randabstände
Die vorgegebenen Achs- und Randabstände sind zu beachten. In den Zulassungen sind die charakteristischen und die minimalen Abstände angegeben. Die 3 Schneider Geometrie des Diager Booster verhindert Ausbrüche bei randnahen Bohrungen.
9. Dübelauswahl - Trockener Innenraum
Galvanisch verzinkte Dübel dürfen nur unter den Bedingungen trockener Innenräume eingesetzt werden. Relative Luftfeuchtigkeit darf maximal 60% betragen.
10. Dübelauswahl - Aussenbereich und Feuchträume (Bad, WC, Keller, Garage)
Im Aussenbereich und in Feuchträumen müssen feuerverzinkte oder rostfreie Dübel eingesetzt werde. Für Schwimmbäder, Strassentunnel und Anwendungen im Bereich von Meerwasser sind Befestigungsmittel aus hochkorrosionsbeständigem Stahl (Mungo MCSr / Mungo m2r ) zu verwenden. Gemäss nationalen Normen sind in bestimmten Fällen feuerverzinkte Elemente zu verwenden.